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Frühbehandlung (Kinder)
Frühbehandlungen ab dem 4. Lebensjahr sind meist kurz und nur in bestimmten Ausnahmefällen angezeigt. Überlange Behandlungen sind zu vermeiden, um die Motivation und Mitarbeitsbereitschaft von Kindern nicht unnötig zu strapazieren.
Gründe für Frühbehandlungen sind zum Beispiel ein vorzeitiger Milchzahnverlust, Kreuzbisse und extrem vorstehende obere Frontzähne, sogenannte Hasenbisse, um nur drei Möglichkeiten von zahlreichen Befunden zu nennen.
Berücksichtigen muss man immer die Schwere der Zahn- und Kieferfehlstellung im Einzelfall und die Belastung eines Kindes mit und ohne Behandlung. Wichtig sind auch die Fähigkeit und die Bereitschaft eines Kindes zur Mitarbeit, sowie die Abwägung der Möglichkeit einer Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt.
Kein Kind und kein Befund sind gleich. In vielen Fällen raten wir Ihnen auch sicherlich dazu, mit einer Behandlung noch zu warten, weil Kinder in einem höheren Alter für Behandlungen immer besser motiviert werden können. Wir wollen aber auch keine sinnvolle Frühbehandlung versäumen, nur weil wir ein Kind zu spät sehen.
Deshalb beraten wir Sie und ihr noch junges Kind sehr gerne persönlich, denn gerade die Frühbehandlung kann nicht allgemein abgehandelt werden. Grundsätzlich halten wir im Regelfall eine erste orientierende Untersuchung und Beratung ab dem 4. Lebensjahr für angemessen.