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Kieferchirurgie, Operationen
Zur Korrektur nicht richtig gewachsener Kiefer nach Wachstumsabschluss, ästhetische Profilverbesserung.
Im Erwachsenenalter findet kein nutzbares Kieferwachstum mehr statt. Passt der Unterkiefer nicht mit dem Oberkiefer zusammen, kann eine kieferchirurgische Operation erforderlich werden. Ein solcher Schritt muss jedoch sorgfältig geprüft und abgewogen werden, handelt es sich doch um eine nicht unerhebliche Maßnahme.
Da viele kieferorthopädische Operationen erst nach dem Wachstumsabschluss im Erwachsenenalter durchgeführt werden können, sehen die kieferorthopädischen Richtlinien für chirurgische Fälle eine Ausnahmeregelung für die Bezuschussung von Behandlungen bei über 18 jährigen Kassenpatienten vor.
Zur endgültigen Behandlungsplanung folgt nach Beratung bei uns in der Regel eine Vorstellung bei einem Kieferchirurgen. Sobald ein chirurgisches Konzept vorliegt, besprechen wir in einer weiteren Beratung mit Ihnen den Weg zur Problemlösung.
Geht es nur um eine ästhetische Verbesserung der Zahnstellung, können manchmal Kompromissbehandlungen ohne Operation durchgeführt werden. Ästhetische Verbesserungen des Gesichtsprofils können jedoch meistens nur mit Hilfe eines Kieferchirurgen vorgenommen werden.
Jede Operation birgt Risiken. Sie mögen noch so klein sein, trotzdem sind sie vorhanden. Insbesondere sind kieferorthopädisch veranlasste kieferchirurgische Operationen fakultativ, das heißt man kann sie ausführen, man muss es aber im Regelfall nicht. Der Operateur wird Sie sorgfältig aufklären und wir werden Sie nie zu einer derartigen Maßnahme drängen.
Entscheidend ist Ihr ganz persönlicher Leidensdruck. Das „Wie“ klären wir zusammen mit dem Chirurgen, das „Ob“ entscheiden ganz alleine Sie am Ende aller Beratungen.