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Das System der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG):
11 kieferorthopädische Befundgruppen mit 5 Schwierigkeitsgraden. Ab Grad 3 zahlt die gesetzliche Krankenkasse.
Viele Zahn- und Kieferfehlstellungen sind nicht unmittelbar mit Schmerzen verbunden wie die meisten allgemeinmedizinischen Erkrankungen. Im Zuge der Weiterentwicklung bestehender Sozialsysteme wurde in verschiedenen Ländern daher nach Möglichkeiten gesucht, einen kieferorthopädischen Behandlungsbedarf objektiv, allgemeingültig und nachprüfbar festzustellen.
Das für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland 2002 geschaffene KIG System zur Feststellung eines kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs ist dem englischen Modell des IOTN (Index Orthodontic Treatment Need) aus den frühen 1990er Jahren nachgebildet.
Das befundbezogene KIG - System besteht aus 11 Indikationsgruppen, die jeweils einen als behandlungswürdig definierten kieferorthopädischen Befund beschreiben. Jede Gruppe wird mit einem sie charakterisierenden Buchstaben abgekürzt. „P“ steht beispielsweise für Platzmangel, „K“ für Kreuzbiss und „E“ für Engstand. Allen 11 Befundgruppen werden bis zu 5 Schwierigkeitsgrade zugeordnet. Die KIG sind logisch aufgebaut, einfach in der Handhabung und schaffen Eindeutigkeit.
Das deutsche KIG System folgt dem Gedanken einer eindeutigen versicherungstechnischen Grenzziehung. Entsprechend wurde von den 2002 im Auftrag der Bundesregierung verhandelnden Sozialpartnern der Schwierigkeitsgrad 2 der KIG als Schwellenwert für eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt.
Alle Behandlungen mit den Schwierigkeitsgraden 1 oder 2 im Ausgangsbefund können nach dieser Festlegung nur noch auf privater Basis durchgeführt werden, die Zahn- und Kieferfehlstellungen mit einem Schwierigkeitsgrad 3, 4 oder 5 hingegen zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse.
Oftmals entscheiden nur wenige zehntel Millimeter über eine Kassenleistung. Gerne erklären wir Ihnen die KIG Einstufung Ihres konkreten Falles im persönlichen Gespräch.
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